Mittwoch, 1. Februar 2012

Palatina-Grundlagenvertrag endlich unterzeichnet!

Wir dürfen glücklich bekanntgeben, dass der Grundlagenvertrag zwischen dem Freistaat Fuchsen und der Republik Palatina endlich unterzeichnet worden ist! In den heutigen Mittagsstunden landete der Vertreter der Republik Palatina Herr Giulio Ricotta in Klapsmühltal und begab sich sofort in die Staatskanzlei. Dort wurde nach einem Gespräch mit dem Hofkanzler Kubilay Kleinfuchs der Grundlagenvertrag, der in der Amtszeit von Daniel Hartbäcker komischerweise nicht unterzeichnet werden konnte, unterschrieben und tritt nun somit in Kraft. Der Vertrag wurde in der Amtszeit von Christiane Bergmann-Roh ausgearbeitet und auch in der selben Amtszeit von der Volksversammlung ratifiziert. Den vollständigen Text des Grundlagenvertrags finden Sie auf dem Informationsportal der Regierung.

Mit freundlichen Grüßen
MARLENE SILICIUM
(Pressestelle)


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VOLLSTÄNDIGER VERTRAG:



Grundlagenvertrag, Freistaat Fuchsen - Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua


In größter Hoffnung verbunden und vom starken Willen beseelt, ihre Beziehungen zu vertiefen und in gegenseitigem Vertrauen aufeinander diese zu halten und zum Wohle ihrer Völker zu achten, schließen der Freistaat Fuchsen (nachfolgend: Fuchsen) und die Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua (nachfolgend: Palatina) diesen Vertrag. Er soll Grundlage, Fundament und Ausdruck der Freundschaft dieser beiden Nationen sein. 




Allgemeine Beziehungen


§ I. Anerkennung 


Fuchsen und Palatina erkennen sich als souveräne Staaten an. 


§ II. Hoheitsgebiete 


Fuchsen erkennt die Grenzen Palatinas zum Zeitpunkt der Unterzeichnung - samt der Kolonie Crespella und deren Gewässer in einer 10-Meilen-Zone - als Hoheitsgebiet Palatinas an. Palatina erkennt die Grenzen Fuchsens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung an. 


§ III. Einmischung 


Die Vertragsstaaten erkennen die politischen und gesellschaftlichen Ordnungen des jeweils anderen an. Fuchsen und Palatina verpflichten sich, die kulturellen und gesellschaftlichen Besonderheiten des jeweiligen Vertragsstaates zu respektieren. 




Diplomatische Kontakte 


§ IV. Einrichtung von Botschaften 


Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Einrichtung von diplomatischen Einrichtungen im jeweils anderen Land. Die dort residierenden Botschafter genießen diplomatische Immunität. Das Gelände zur Einrichtung der Botschaft wird vom Gaststaat zur Verfügung gestellt und gilt danach als exterritorial. 


§ V. Status der Beziehungen 


Die Vertragsstaaten stufen den Status ihrer Beziehungen als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein. 




Austausch zwischen Palatina und Fuchsen 


§ VI. Einreisebestimmungen 


Aufgrund der besonderen kulturellen, gesellschaftlichen und technologischen Eigenheiten Palatinas wird den Einwohnern Fuchsens nach einer Rücksprache mit dem palatinischen Botschafter ein Visum erteilt. Palatina verpflichtet sich, die Bürger Fuchsens auf einen Aufenthalt entsprechend vorzubereiten. 


§ VII. Transport, Personenbeförderung und Verkehr 


Als Verbindungspunkt zwischen Fuchsen und Palatina wird Crespella festgelegt. Der Flughafen "Aerodromo Roderico Testabella" ist für fuchsische Fluggesellschaften zur Landung und zum Abflug freigestellt. Palatina befreit diese von jedweder dortiger Flughafengebühr. Der weitere Transport findet über den Transpalatinischen Bahnhof nach Palatina statt.


§ VIII. Kulturelle Zusammenarbeit 


Die Vertragsstaaten betonen ihre Anstrengungen auf dem Gebiet des kulturellen Austauschs. Dies gilt auch für Gegenbesuche bei den jeweiligen Veranstaltungen von nationalem wie internationalem Niveau, soweit dies möglich ist. 




Weiterführende diplomatische Bestimmungen 


§ IX. Freundschaftsbestimmung 


Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, keine Verträge mit einer dritten Partei zu unterzeichnen, die sich offen oder versteckt gegen Fuchsen oder Palatina wenden, oder zu einem Nachteil der beiden Vertragspartner gereichen. 


§ X. Friedensbestimmung 


Die Vertragsstaaten werden dazu aufgefordert, Konflikte untereinander friedlich zu lösen, wobei die Konsultation der Botschafter als erste, das Gespräch zwischen den Staatsoberhäuptern als zweite Instanz zur Verfügung steht. 




Schlussbestimmungen 


§ XI. Laufzeit 


Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen und kann durch Kündigung widerrufen, oder durch die Ratifikation eines neuen Vertrages ersetzt werden. 


§ XII. Kündigung 


Der Vertrag kann einseitig mit einer Frist von 30 Tagen jederzeit gekündigt, und die Kündigung in diesem Zeitraum jederzeit widerrufen werden. Fuchsen und Palatina bemühen sich jedoch, Vertragskündigungen möglichst einvernehmlich zu klären. 


§ XIII. Inkrafttreten 


Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsstaaten in Kraft.


Für den Freistaat Fuchsen:





Für Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua:







Sonntag, 29. Januar 2012

Erster Aktivitätsbericht zur Außenpolitik

Im Zuge der Amtsübernahme durch Manfred Hilgenbecker ergeben sich grundlegende Änderungen: Das Volk wird über alle wichtigen Aktionen im Bereich der Aussenpolitk informiert. Hilgenbecker hierzu am Morgen mit einem Lachen: "Jetzt hab ich schon mehr geschafft als Harti".

Im Hofamt Hilgenbecker wurden bereits folgende Arbeiten erledigt.

- Schreiben an Pottyland --> Info über neue Regierung, Einladung zu neuen Gesprächen.
- Schreiben an Palatina --> Einladung zur Vertragsunterzeichnung, Diese findet nach Bestätigung durch einen Vertreter Palatinas in der kommenden Woche statt.
- Die neue UVNO-Delegierte nimmt Ihre Arbeit auf.
- Schreiben an Turanien --> Info über neue Regierung
- Schreiben an Andro --> Klärung der Angelegenheit "Chilling" (Verdacht auf Folter)

Zum Thema Chilling äußerte sich Hofrath Hilgenbecker am Nachmittag:

"Wir haben von Gerüchten gehört, dass Herr Chilling in Andro gefoltert wird. Diesen Hinweisen werden wir nachgehen, auch bei den schwersten Verbrechen wird unsere Regierung es nicht dulden, wenn Staatsbürger wegen Verbrechen in anderen Ländern gefoltert werden. Auch nicht wenn es in diesen Ländern legal sein sollte. Andro muss uns da Rede und Antwort stehen!

Magdalena von Geilen und Aufgeilen
Presseabteilung

Bekanntgabe des neuen Kabinetts

Nach seiner Vereidigung machte sich Herr Kubilay Kleinfuchs sofort an die Arbeit und schrieb bereits die ersten Ernennungsurkunden. Diese werden nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung unterschrieben. Drei Regierungsmitglieder werden ihre Ämter weiterhin ausführen: Herr Felix Flix als Hofrath für Wirtschaft, Herr Christian Bering als Hofrath für Umwelt- und Verbraucherschutz und Herr Sven Wehner als Hofrath für Inneres. Kommen wir nun zu den neuen Mitgliedern der Regierung: Herr Manfred Hilgenbecker übernimmt das Amt des Hofraths für Äußeres und ist gleichzeitig der stellvertretende Hofkanzler - für den Fall der Fälle. Frau Viktoria Meijernaar wird Hofrath für Verteidigung sein und Herr Alex Baldon übernimmt das Amt des Hofjustizraths. Wir hoffen, dass Sie diese Änderungen größtenteils nachvollziehen können und versprechen unter der Führung des Hofkanzlers Kleinfuchs eine aktive, funktionierende Regierung! Anmerkung: Die Ernennungen werden gleich durchgeführt, danach werden die Hofräthe vereidigt. 

Mit freundlichen Grüßen
MARLENE SILICIUM
(Pressestelle)