Mit freundlichen Grüßen
MARLENE SILICIUM
(Pressestelle)
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VOLLSTÄNDIGER VERTRAG:
Grundlagenvertrag, Freistaat Fuchsen - Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua
In größter Hoffnung verbunden und vom starken Willen beseelt, ihre Beziehungen zu vertiefen und in gegenseitigem Vertrauen aufeinander diese zu halten und zum Wohle ihrer Völker zu achten, schließen der Freistaat Fuchsen (nachfolgend: Fuchsen) und die Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua (nachfolgend: Palatina) diesen Vertrag. Er soll Grundlage, Fundament und Ausdruck der Freundschaft dieser beiden Nationen sein.
Allgemeine Beziehungen
§ I. Anerkennung
Fuchsen und Palatina erkennen sich als souveräne Staaten an.
§ II. Hoheitsgebiete
Fuchsen erkennt die Grenzen Palatinas zum Zeitpunkt der Unterzeichnung - samt der Kolonie Crespella und deren Gewässer in einer 10-Meilen-Zone - als Hoheitsgebiet Palatinas an. Palatina erkennt die Grenzen Fuchsens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung an.
§ III. Einmischung
Die Vertragsstaaten erkennen die politischen und gesellschaftlichen Ordnungen des jeweils anderen an. Fuchsen und Palatina verpflichten sich, die kulturellen und gesellschaftlichen Besonderheiten des jeweiligen Vertragsstaates zu respektieren.
Diplomatische Kontakte
§ IV. Einrichtung von Botschaften
Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Einrichtung von diplomatischen Einrichtungen im jeweils anderen Land. Die dort residierenden Botschafter genießen diplomatische Immunität. Das Gelände zur Einrichtung der Botschaft wird vom Gaststaat zur Verfügung gestellt und gilt danach als exterritorial.
§ V. Status der Beziehungen
Die Vertragsstaaten stufen den Status ihrer Beziehungen als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein.
Austausch zwischen Palatina und Fuchsen
§ VI. Einreisebestimmungen
Aufgrund der besonderen kulturellen, gesellschaftlichen und technologischen Eigenheiten Palatinas wird den Einwohnern Fuchsens nach einer Rücksprache mit dem palatinischen Botschafter ein Visum erteilt. Palatina verpflichtet sich, die Bürger Fuchsens auf einen Aufenthalt entsprechend vorzubereiten.
§ VII. Transport, Personenbeförderung und Verkehr
Als Verbindungspunkt zwischen Fuchsen und Palatina wird Crespella festgelegt. Der Flughafen "Aerodromo Roderico Testabella" ist für fuchsische Fluggesellschaften zur Landung und zum Abflug freigestellt. Palatina befreit diese von jedweder dortiger Flughafengebühr. Der weitere Transport findet über den Transpalatinischen Bahnhof nach Palatina statt.
§ VIII. Kulturelle Zusammenarbeit
Die Vertragsstaaten betonen ihre Anstrengungen auf dem Gebiet des kulturellen Austauschs. Dies gilt auch für Gegenbesuche bei den jeweiligen Veranstaltungen von nationalem wie internationalem Niveau, soweit dies möglich ist.
Weiterführende diplomatische Bestimmungen
§ IX. Freundschaftsbestimmung
Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, keine Verträge mit einer dritten Partei zu unterzeichnen, die sich offen oder versteckt gegen Fuchsen oder Palatina wenden, oder zu einem Nachteil der beiden Vertragspartner gereichen.
§ X. Friedensbestimmung
Die Vertragsstaaten werden dazu aufgefordert, Konflikte untereinander friedlich zu lösen, wobei die Konsultation der Botschafter als erste, das Gespräch zwischen den Staatsoberhäuptern als zweite Instanz zur Verfügung steht.
Schlussbestimmungen
§ XI. Laufzeit
Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen und kann durch Kündigung widerrufen, oder durch die Ratifikation eines neuen Vertrages ersetzt werden.
§ XII. Kündigung
Der Vertrag kann einseitig mit einer Frist von 30 Tagen jederzeit gekündigt, und die Kündigung in diesem Zeitraum jederzeit widerrufen werden. Fuchsen und Palatina bemühen sich jedoch, Vertragskündigungen möglichst einvernehmlich zu klären.
§ XIII. Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsstaaten in Kraft.
Für den Freistaat Fuchsen:
Für Serenissima Repubblica di San Leone di Palatina sul aqua:
